Gemietete Artikel, Racks und Boxen (zuzüglich Einlagen) sind Eigentum der Firma Häussler Leihservice Häussler GmbH.

Bestellung

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Häussler Leihservice erhaltene Auftragsbestätigung rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgeschickt hat, soweit Häussler Leihservice nicht vorher in anderer Weise den Auftrag rechtsverbindlich angenommen hat. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von Häussler Leihservice. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Häussler Leihservice schriftlich bestätigt wurden.

Mietpreise, Mieteinheit

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellsten Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgelegt und gilt ab Lager Eberdingen-Hochdorf für jeweils 3 Tage (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden nicht berechnet.

Mietdauer

Die Mietartikel werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung von Häussler Leihservice erforderlich.
Werden die Mietartikel nicht termingerecht innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet.
Wenn der Mieter die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter Häussler Leihservice spätestens einen Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

Transport, Anlieferung, Abholung, Rückgabe

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel während den Öffnungszeiten von Häussler Leihservice durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei der Abholung muss der Mieter die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Der Transport wird separat nach Gewicht, Volumen und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 Meter. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, die Mietartikel noch nicht abgeholt werden können), hat Häussler Leihservice das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.
Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei der Anlieferung der Mietartikel muss der Mieter die Mietartikel sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von zwei Stunden nach Warenübergabe an Häussler Leihservice telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietartikel, wie sie auch bei der Anlieferung gestanden haben, bereitstehen. Bei der Abholung werden die Mietartikel sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Glas, Porzellan, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern von Häussler Leihservice nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess stattfindet. Häussler Leihservice garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

Haftung, Beschädigung, Verlust- und Bruchmengen, Versicherung

Der Mieter haftet für die Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietartikel. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietartikels (ebenfalls bei Transportbehältern und Transporthilfsmittel) ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Der Mieter erstattet Häussler Leihservice bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen.
Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte Mietgegenstand übereignet wird. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch Häussler Leihservice gegenüber nicht schriftlich bis zur Zahlung der Schadenssumme geltend macht, spätestens aber einen Monat nach Bekanntgabe der Schadensersatzansprüche durch Häussler Leihservice.
Weitergehende Schadensersatzansprüche von Häussler Leihservice bleiben unberührt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietartikels resultieren, gegen uns geltend machen können.
Da die Mietartikel nicht versichert sind, wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.

Zusatzleistungen

Der Mietpreis sowie die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.

Zahlungsbedingungen

Der Gesamtrechnungsbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme der Mietartikel gezahlt.

Kaution

Häussler Leihservice behält sich vor, vom Mieter eine Kautionssumme zu berechnen. Bei korrekter Rückgabe der Mietartikel wird die Kautionssumme durch Häussler Leihservice so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.

Reinigungsgebühr

Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Glas, Porzellan, Besteck, Geräte usw. werden nach der Rückgabe grundsätzlich gegen Entgelt von Häussler Leihservice gereinigt. Bitte informieren Sie sich über die Konditionen. Die Artikel werden vom Mieter an den Vermieter so zurückgegeben (ohne Essensreste, Fettreste etc.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn die Mietartikel extrem verschmutzt sind, hat Häussler Leihservice das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z. B. Tischtücher, Hussen etc.) müssen nach der Benutzung an Häussler Leihservice trocken zurückgegeben werden.
Die Reinigung von Textilien und Kerzenleuchter ist in unseren Mietpreisen enthalten. 

Stornierung

Die Stornierung eines Auftrages ist bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine Stornierung aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Woche vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich storniert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Mietartikel noch vermietet werden können.

Sonstiges

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
Gültig ab dem 1. Januar 2016